Zahlung

Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet, ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte ( GOT ) vom 08.07.2008 abzurechnen. Die Arzneimittelpreise sind auch gesetzlich festgelegt.

In der GOT sind keine Endpreise für die jeweiligen Behandlungen festgelegt. Deshalb wird jede Behandlung aus verschiedenen tierärztlichen Leistungen und Medikamenten zusammengesetzt.

Die Abrechnung in unserer Praxis erfolgt nach jeder Behandlung.

Sie können bar oder mit EC-Karte bezahlen.

Nach Ihrem Wunsch erhalten Sie eine detaillierte Rechnung, in der alle Preise der einzelnen tierärztlichen Leistungen, angewandten und abgegebenen Medikamenten und Verbrauchsmaterialien aufgelistet sind.

Sie können die Richtigkeit jeder Abrechnung überprüfen. Fragen Sie bei unseren Mitarbeitern nach und Sie erhalten von uns zum Einsehen die komplette GOT, die Arzneimittelpreis-Verordnung und die Informationsschrift "Tierärztliche Gebühren transparent gemacht".