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Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet, ihre Leistungen
nach der Gebührenordnung für Tierärzte ( GOT ) vom
08.07.2008 abzurechnen. Die Arzneimittelpreise sind auch gesetzlich
festgelegt.
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In der GOT sind keine Endpreise für die jeweiligen Behandlungen
festgelegt. Deshalb wird jede Behandlung aus verschiedenen tierärztlichen
Leistungen und Medikamenten zusammengesetzt.
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Die Abrechnung in unserer Praxis erfolgt nach jeder Behandlung. |
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Sie können bar oder mit EC-Karte bezahlen.
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Nach Ihrem Wunsch erhalten Sie eine detaillierte Rechnung, in der
alle Preise der einzelnen tierärztlichen Leistungen, angewandten
und abgegebenen Medikamenten und Verbrauchsmaterialien aufgelistet
sind.
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Sie können die Richtigkeit jeder Abrechnung überprüfen.
Fragen Sie bei unseren Mitarbeitern nach und Sie erhalten von uns
zum Einsehen die komplette GOT, die Arzneimittelpreis-Verordnung
und die Informationsschrift "Tierärztliche Gebühren
transparent gemacht".
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